Ratgeber
E-Scooter im Sommer: Tipps für Hitze, Ausflug und Urlaub
Von Redaktion E-Scooter HeldAktualisiert am

Im Sommer ist Hochsaison für E-Scooter. Die drei wichtigsten Punkte: Schütze den Akku vor Hitze, fahr nie nach dem Feierabendbier und prüfe vor der Reise, ob du den Roller in Bus und Bahn überhaupt mitnehmen darfst. Hier sind die Tipps im Einzelnen.
1. Akku vor Hitze schützen
Hohe Temperaturen schädigen den Akku. Der ADAC rät:
- Roller nicht in der prallen Sonne oder im aufgeheizten Auto stehen lassen.
- Laden bei etwa 10 bis 30 °C Umgebungstemperatur, in einem kühlen, belüfteten und trockenen Raum.
- Ladegerät und Roller nie auf brennbare Unterlagen legen und nicht abdecken.
2. Kein Alkohol, kein Cannabis
Für E-Scooter gelten dieselben Grenzwerte wie für Autofahrer:
- Ab 0,5 Promille ist es eine Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG). Laut ADAC sind das in der Regel 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.
- Ab 1,1 Promille – oder schon ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen – ist es eine Straftat.
- Für Fahrer unter 21 und in der Probezeit gilt ein absolutes Alkohol- und Cannabisverbot (§ 24c StVG).
- Für Cannabis gilt ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG).
Details findest du in unseren Ratgebern zu Alkohol auf dem E-Scooter und zu Cannabis und E-Scooter.
3. Nur eine Person pro Roller
Auch auf dem Weg zum Badesee: Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren (§ 8 eKFV). Das gilt laut ADAC auch dann, wenn zwei Personen das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würden. Mehr dazu: Zu zweit auf dem E-Scooter.
4. Ausflüge richtig planen
Für eine Tour mit dem eigenen Roller gilt: Plane die Strecke nach der Reichweite deines Akkus und nimm das Ladegerät mit. Beachte, wo du fahren darfst: Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen; nur wenn es sie nicht gibt, die Fahrbahn (§ 10 eKFV). Gehwege und Waldwege ohne Freigabe sind tabu. Asphaltierte Radwege sind für die kleinen Räder deutlich angenehmer als Schotter oder Kopfsteinpflaster.
5. Mitnahme in Bus und Bahn vorher prüfen
Viele Verkehrsbetriebe haben die Mitnahme von E-Scootern verboten. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen empfiehlt das wegen der Brandgefahr durch Akkus. Laut ADAC gilt ein Verbot unter anderem in Hamburg, München, Frankfurt am Main, Köln, Düsseldorf, Leipzig und Bremen. Informiere dich vor der Reise beim jeweiligen Verkehrsbetrieb.
6. Leih-Scooter im Urlaub
Wenn du in einer fremden Stadt einen Leih-Scooter nutzt:
- Lade die Apps der Anbieter vor Ort schon vorher herunter und hinterlege ein Zahlungsmittel.
- Achte auf Parkverbotszonen und Abstellflächen in der App. Viele Anbieter verlangen am Fahrtende ein Foto. Mehr dazu: E-Scooter richtig abstellen.
- Preise unterscheiden sich je nach Anbieter und Stadt – schau in der App nach, bevor du losfährst.
7. Im Ausland gelten andere Regeln
Helmpflicht, Mindestalter, Tempolimit und Versicherung sind in Europa unterschiedlich geregelt. In manchen Städten, etwa Paris, gibt es gar keine Leih-Scooter mehr. Ob du deinen privaten Roller mit deutscher Plakette vor Ort fahren darfst und ob deine Haftpflichtversicherung dort gilt, solltest du vor der Reise klären. Die Details pro Land findest du in unserem Ratgeber E-Scooter im Ausland.
8. Helm auch bei Hitze
Es gibt in Deutschland keine Helmpflicht für E-Scooter, der ADAC empfiehlt aber dringend, einen zu tragen. Leichte Helme mit guter Belüftung machen das auch im Sommer erträglich. Tipps zur Auswahl stehen in unserem Ratgeber zum E-Scooter-Zubehör.
Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.