Zwei Jugendliche auf einem E-Scooter
Kann teuer werden

Zu zweit auf E-Scooter fahren – das sind die Regeln

Mit dem Partner in der Stadt unterwegs und an der Ecke steht mal wieder nur ein E-Scooter rum. Eigentlich wäre auf dem Trittbrett ja Platz für zwei – doch ist das überhaupt erlaubt? Welche Strafen drohen? Wir klären eine der am häufigsten gestellten E-Scooter-Fragen.

Ein E-Scooter ist erstmal ein Fortbewegungsmittel, das für eine Person ausgelegt ist. Das sollte jeden klar sein – in jeder Werbeanzeige, auf jedem Video rund um das Thema sieht man schließlich immer nur eine Fahrerin oder einen Fahrer auf den elektrischen Rollern am Rumcruisen. Das hat auch einen Grund, denn rein rechtlich sind E-Scooter nicht ausgelegt zur „Personenbeförderung“, sprich, dass ein Fahrer eine weitere Person mitbefördert. Geregelt ist das in der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr, kurz Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.

Was die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sagt

In Paragraph 8 der Verordnung heißt es kurz und bündig: „Die Personenbeförderung sowie der Anhängerbetrieb sind für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet.“ Gesetzlich ist das Fahren zu zweit oder gar mit noch mehr Personen auf einem E-Scooter also klar verboten.

Doch wie sieht es in der Praxis aus? Jeder von uns hat, vor allem abends oder nachts, schon Gruppen von zwei Personen auf einem einzelnen Scooter gesehen. Die Gründe sind vielfältig: Wie eingangs erwähnt fehlen oft einfach genügend Roller an einem Fleck, um alle aus einer Gruppe zu versorgen. Oder es stehen grade nicht die richtigen Leihanbieter-Scooter rum (nicht jeder hat die App jedes Anbieters installiert). Oder jemand aus der Gruppe hat gar keine App. Oder er/sie ist zu jung dafür. Eine Menge Gründe, sich mal schnell zu zweit hinter den Lenker zu schwinden, doch allesamt klar verboten. Dieses Verbot hindert dennoch viele Fahrerinnen und Fahrer nicht, sich darüber hinwegzusetzen. In der Praxis lässt sich beobachten, dass das Vergehen unterschiedlich geahndet wird: Oftmals schaut die Polizei weg oder interessiert sich nicht dafür, doch davon darf man pauschal nicht ausgehen. Wer erwischt wird, wird zur Kasse gebeten.

Drei Personen fahren auf einem E-Scooter
Seltener Anblick: Manchmal finden sogar drei Personen Platz auf einem E-Scooter

So hoch ist die Strafe wenn man erwischt wird

Das Ordnungsgeld für mehrere Personen auf einem E-Scooter beträgt überschaubare 10,00 Euro. In der Regel kassiert die Polizei diesen Betrag direkt vor Ort. Zu zweit weiterfahren darf man danach natürlich trotzdem nicht. Konsequenzen für den Kfz-Führerschein oder gar Punkte in Flensburg gibt es nicht.

Versicherung haftet womöglich nicht bei Unfällen

Anders sieht es natürlich aus, wenn ma zu zweit auf dem E-Scooter einen Unfall verursacht. Dann könnten Versicherungen die Zahlung verweigern, da der E-Scooter unsachgemäß genutzt wurde. Zumindest grob fahrlässig dürfte diese Art der Nutzung allemal sein – und teuer werden, falls man einen Sach- oder gar Personenschaden zu verantworten hat. Unsere Empfehlung: Lieber die Finger davon lassen und einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr immer nur alleine fahren! Wer trotzdem zu zweit rumdüsen möchte, kann das auf Privatgelände natürlich jederzeit machen, dafür muss man sich aber einen eigenen E-Scooter kaufen.


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Über den Autor: Claus Wegner

Autor Claus Wegner

Dieser Artikel wurde zuletzt am 26. Mai 2023 aktualisiert.