Ratgeber
E-Scooter-Bußgeldkatalog: Alle Strafen im Überblick
Von Redaktion E-Scooter HeldAktualisiert am

Die meisten Verstöße mit dem E-Scooter kosten zwischen 15 und 70 Euro. Teuer wird es bei Rotlicht (ab 60 Euro und 1 Punkt) sowie bei Alkohol oder Cannabis (ab 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot). Die Beträge unten stammen aus der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) in der Fassung vom 12. August 2026. Am 1. März 2027 steigen einige davon.
Fahrzeug, Ausstattung und Versicherung
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| E-Scooter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis gefahren | 70 € |
| Ohne gültige Versicherungsplakette gefahren | 40 € |
| Trotz erloschener Betriebserlaubnis gefahren und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt | 30 € |
| Beleuchtung entspricht nicht den Vorschriften | 20 € |
| Klingel (Schalleinrichtung) entspricht nicht den Vorschriften | 15 € |
| Sonstige Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt (z. B. Bremsen) | 25 € |
Als Halter zahlst du dieselben Beträge, wenn du einer anderen Person die Fahrt mit einem solchen Roller erlaubst.
Fehlt nicht nur die Plakette, sondern die Versicherung selbst, ist das keine Ordnungswidrigkeit mehr. Dann ist es eine Straftat nach § 30 Pflichtversicherungsgesetz. Es drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Mehr dazu liest du im Ratgeber zur E-Scooter-Versicherung.
Fahrverhalten
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Auf nicht erlaubter Fläche gefahren (z. B. Gehweg, Fußgängerzone) | 15 € |
| … mit Behinderung | 20 € |
| … mit Gefährdung | 25 € |
| … mit Sachbeschädigung | 30 € |
| Nebeneinander gefahren | 15 € |
| … mit Behinderung / Gefährdung / Sachbeschädigung | 20 € / 25 € / 30 € |
| Auf der Autobahn gefahren | 20 € |
| Handy während der Fahrt benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Für Fahrten zu zweit sieht der Bußgeldkatalog derzeit keinen eigenen E-Scooter-Tatbestand vor. Laut Bundesregierung lag das Verwarnungsgeld bisher bei 5 Euro. Alles zum Thema liest du im Artikel Zu zweit auf dem E-Scooter.
Rotlichtverstöße
Für E-Scooter gelten dieselben Sätze wie für Radfahrer.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Rote Ampel missachtet | 60 € | 1 |
| … mit Gefährdung | 100 € | 1 |
| … mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 |
| Rot schon länger als 1 Sekunde | 100 € | 1 |
| … mit Gefährdung | 160 € | 1 |
| … mit Sachbeschädigung | 180 € | 1 |
Alkohol und Drogen
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Deshalb gelten dieselben Grenzwerte und Bußgelder wie beim Auto.
| Verstoß | Bußgeld | Fahrverbot | Punkte |
|---|---|---|---|
| Ab 0,5 Promille (erstmals) | 500 € | 1 Monat | 2 |
| … mit einer Voreintragung | 1.000 € | 3 Monate | 2 |
| … mit mehreren Voreintragungen | 1.500 € | 3 Monate | 2 |
| Ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum (erstmals) | 500 € | 1 Monat | 2 |
| Ab 3,5 ng/ml THC und zusätzlich Alkohol (erstmals) | 1.000 € | 1 Monat | 2 |
| Andere Drogen, z. B. Kokain (erstmals) | 500 € | 1 Monat | 2 |
| Fahranfänger in der Probezeit oder unter 21 Jahren: Alkohol oder THC | 250 € | – | 1 |
Ab 1,1 Promille oder bei Ausfallerscheinungen ist die Fahrt eine Straftat. Details dazu findest du in den Ratgebern zu Alkohol auf dem E-Scooter und zu Cannabis und E-Scooter.
Was sich am 1. März 2027 ändert
Die Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vom 30. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 32) überträgt viele Radfahrer-Regeln auf E-Scooter. Die neuen Bußgelder gelten ab dem 1. März 2027:
| Verstoß | bis 28.02.2027 | ab 01.03.2027 |
|---|---|---|
| Gehweg oder andere verbotene Fläche befahren | 15 € | 25 € |
| … mit Behinderung / Gefährdung / Sachbeschädigung | 20 € / 25 € / 30 € | 30 € / 35 € / 40 € |
| Mehr als eine Person auf dem Roller | 5 € (laut Bundesregierung) | 25 € |
| Handy während der Fahrt benutzt | 100 € | 55 € (wie beim Radfahren) |
| Mit Anhänger gefahren | – | 25 € |
Außerdem gilt ab dem 1. März 2027:
- Nebeneinanderfahren ist dann erlaubt, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Das eigene Bußgeld dafür entfällt.
- Grünpfeil: Wo er für Radfahrer gilt, darfst du auch mit dem E-Scooter nach dem Anhalten bei Rot rechts abbiegen.
- Abstellen: E-Scooter dürfen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen parken, wenn niemand gefährdet oder behindert wird. Wer behindernd auf Geh- oder Radwegen parkt, kann nach den Sätzen für Falschparker belangt werden (ab 55 €). Mehr dazu im Ratgeber E-Scooter richtig abstellen.
Wenn aus dem Bußgeld eine Straftat wird
In einigen Fällen reicht ein Bußgeld nicht mehr aus:
- Fahren ohne Versicherung: strafbar nach § 30 Pflichtversicherungsgesetz.
- Alkohol ab 1,1 Promille oder Fahruntüchtigkeit durch Alkohol oder Drogen: strafbar als Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB).
- Getunte E-Scooter: Ein Roller, der schneller als 20 km/h fährt, ist kein Elektrokleinstfahrzeug mehr. Dann drohen unter Umständen Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherung. Was genau passiert, erklärt der Ratgeber E-Scooter tunen.
Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall können Behörden und Gerichte abweichend entscheiden.