Kein Kavaliersdelikt

E-Scooter unter Alkoholgenuss fahren: Diese Regeln gelten

E-Scooter sind, auch wenn sie nicht die gleichen Geschwindigkeiten wie Autos oder Motorrädern erreichen, Verkehrsmittel und kein Spielzeug. Aus diesem Grund gelten Promillegrenzen auch für diese Art von Fahrzeug. In der Vergangenheit gab es bereits Fälle, in denen Personen ihren Führerschein verloren haben, da sie unter Alkoholeinfluss mit einem E-Scooter gefahren sind.

Dieser Artikel klärt genau darüber auf, welche Promillegrenze beim Fahren eines E-Scooters bestehen und mit welchen Konsequenzen gerechnet werden muss, wenn man zu viel Alkohol getrunken hat.

Gleiche Promillegrenze wie beim Autofahren

Beim Fahren eines E-Scooters gelten die gleichen Grenzen wie die beim Fahren eines Autos. Somit gilt ein Alkoholwert von 0,5 bis 1,09 als eine Ordnungswidrigkeit. Wer mit diesem Wert auf einem E-Scooter erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. Zusätzlich werden auch zwei Punkte in Flensburg verhängt und man darf einen Monat nicht mehr fahren (dies gilt für jede Art Fahrzeug, für das man einen Führerschein benötigt). Strafbar ist der Alkoholgenuss auf einem E-Scooter jedoch bereits ab 0,3 Promille. Ab einem Wert von 1,1 gibt es drei Punkte in Flensburg und es wird zudem entweder ein Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe verhängt. Zusätzlich wird einem die Fahrerlaubnis für bis zu fünf Jahre entzogen.

Sonderregelung während der Probezeit

Wer Fahranfänger ist, darf überhaupt kein Alkohol trinken, während er auf einem E-Scooter unterwegs ist. Das Gleiche gilt für Personen unter 21. E-Scooter sind prinzipiell bereits ab 14 Jahren erlaubt und bedürfen dafür zum Fahren keinen Führerschein. Auch in diesem Fall dürfen die Betroffenen natürlich keinen Alkohol trinken (in diesem Alter ist der Alkoholgenuss prinzipiell untersagt). Selbst bei 0,1 Promille wird in solch einem Fall ein Bußgeld von 250 Euro verhängt und man erhält einen Punkt in Flensburg.

Das musst du dir merken

  • Auf dem E-Scooter gelten die exakten Promillegrenzen wie im Auto (0,5 bis 1,09 ‰ kosten bis zu 500 € Bußgeld
  • Darüber werden die Strafen deutlich härter (Punkte in Flensburg bis hin zu Freiheitsstrafen)
  • In der Probezeit sollte jeder Tropfen Alkohol am Steuer tabu bleiben – auch auf dem E-Scooter

Weitere Regeln für E-Scooter

Außer der Promillegrenze gelten noch weitere Regeln für E-Scooter, die sonst für andere Fahrzeuge gelten. So ist es beispielsweise Pflicht auf Radwegen oder Radfahrstreifen zu fahren. Eine Ausnahme gilt hier, wenn diese nicht vorhanden sind. In diesem Fall darf man auf der Straße fahren. Eine Helmpflicht gibt es bisher zwar nicht, Experten raten jedoch dazu beim Fahren auf der Straße einen Helm zu tragen. Weiterhin darf man mit den Scootern maximal 20 km/h fahren, da sie prinzipiell für Bürgersteige konzipiert worden sind. Genau wie bei Fahrrädern, sind zudem auch eine Beleuchtung, eine Klingel sowie Bremsen vorgeschrieben. Auch auf Fußgänger muss geachtet und ihnen die Vorfahrt gewehrt werden.


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Über den Autor: Claus Wegner

Autor Claus Wegner

Dieser Artikel wurde zuletzt am 18. August 2021 aktualisiert.