Ratgeber
Alkohol auf dem E-Scooter: Promillegrenzen und Strafen
Von Redaktion E-Scooter HeldAktualisiert am

Auf dem E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie im Auto. Ab 0,5 Promille kostet die Fahrt mindestens 500 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille ist sie eine Straftat. Mit Ausfallerscheinungen kann das schon ab 0,3 Promille gelten. Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille.
Der Grund: E-Scooter sind rechtlich Kraftfahrzeuge. Die Alkoholregeln im Straßenverkehrsgesetz und im Strafgesetzbuch gelten deshalb für sie genauso wie für Autos.
Die Promillegrenzen im Überblick
| Blutalkohol | Wer | Einstufung | Folgen (Regelfall) |
|---|---|---|---|
| ab 0,0 ‰ | Probezeit oder unter 21 Jahren | Ordnungswidrigkeit | 250 €, 1 Punkt |
| ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen | alle | Straftat | Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkte, meist Führerscheinentzug |
| 0,5 bis 1,09 ‰ | alle | Ordnungswidrigkeit | 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| ab 1,1 ‰ | alle | Straftat | Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkte, meist Führerscheinentzug |
| ab 1,6 ‰ | alle | Straftat | zusätzlich MPU vor der Neuerteilung |
Statt Blutalkohol kann auch die Atemalkoholkonzentration zählen: 0,25 mg/l entsprechen der 0,5-Promille-Grenze.
0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit
Wer ohne Ausfallerscheinungen mit 0,5 Promille oder mehr fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Der Bußgeldkatalog sieht vor:
- erstmals: 500 €, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
- mit einer Voreintragung: 1.000 €, 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte
- mit mehreren Voreintragungen: 1.500 €, 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte
Das Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für dein Auto.
Ab 0,3 oder 1,1 Promille: Straftat
Ab 1,1 Promille giltst du als absolut fahruntüchtig. Schon ab 0,3 Promille kann eine Trunkenheitsfahrt vorliegen, wenn du alkoholbedingt auffällig fährst, etwa in Schlangenlinien. Dann greift § 316 StGB. Es drohen eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Gefährdest du dabei andere, kommt § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) in Betracht.
Bei einer Trunkenheitsfahrt entzieht das Gericht in der Regel die Fahrerlaubnis (§ 69 StGB). Im Fahreignungsregister stehen dann 3 Punkte, ohne Entzug 2 Punkte.
Führerschein und MPU
Die Fahrerlaubnisbehörde verlangt ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU), wenn
- du mit 1,6 Promille oder mehr gefahren bist,
- du wiederholt unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr aufgefallen bist oder
- Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen.
Das steht in § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Verstöße allein gegen die 0,0-Promille-Regel für Fahranfänger zählen dabei nicht als „wiederholte Zuwiderhandlungen“.
Ohne Führerschein: Auch wer keinen Führerschein hat, zahlt Bußgeld oder Strafe und bekommt Punkte. Die Einträge können später bei der Beantragung eines Führerscheins zum Problem werden.
0,0 Promille für Fahranfänger und unter 21-Jährige
Bist du in der Probezeit oder jünger als 21, darfst du vor und während der Fahrt keinen Alkohol trinken (§ 24c StVG). Das gilt auch dann, wenn du gar keinen Führerschein hast. E-Scooter darfst du schon ab 14 fahren. Ein Verstoß kostet 250 Euro und 1 Punkt. Wer in der Probezeit ist, muss zusätzlich mit Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde rechnen.
Versicherung: Rückforderung bis 5.000 Euro
Verursachst du alkoholisiert einen Unfall, zahlt die Haftpflichtversicherung des Rollers zwar die Schäden der anderen. Sie kann aber bis zu 5.000 Euro von dir zurückfordern, wenn du wegen Alkohol nicht sicher fahren konntest (§ 5 KfzPflVV). Mehr dazu im Ratgeber zur E-Scooter-Versicherung. Was nach einem Unfall zu tun ist, liest du unter Unfall mit dem E-Scooter.
Das solltest du dir merken
- Plane den Heimweg nach einer Feier ohne E-Scooter. Das gilt auch für Leih-Scooter.
- Eine sichere „Trinkmenge“ gibt es nicht. Schon ab 0,3 Promille kann eine Fahrt strafbar sein.
- Für Cannabis gelten eigene Grenzwerte. Mischkonsum wird besonders hart bestraft, siehe Cannabis und E-Scooter.
- Alle Bußgelder für E-Scooter findest du im E-Scooter-Bußgeldkatalog.
Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall können Behörden und Gerichte abweichend entscheiden.