Ratgeber
E-Scooter-Zubehör: Worauf es beim Kauf ankommt
Von Redaktion E-Scooter HeldAktualisiert am

Das wichtigste Zubehör für deinen E-Scooter sind ein gut sitzender Helm und ein stabiles Schloss. Bei allem, was du fest an den Roller baust – Licht, Hupe, Sitz –, gilt: Es muss zur Betriebserlaubnis passen, sonst darfst du im schlimmsten Fall nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren. Hier erfährst du, worauf es bei den einzelnen Teilen ankommt.
Helm
In Deutschland gibt es für E-Scooter keine Helmpflicht. Der ADAC empfiehlt trotzdem, einen zu tragen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Helmpflicht auf dem E-Scooter.
Darauf solltest du beim Kauf achten (nach Tipps des ADAC für Fahrradhelme):
- Anprobieren: Passform und Einstellmöglichkeiten lassen sich nur am eigenen Kopf prüfen.
- CE-Kennzeichen als Mindestanforderung.
- Sichtbarkeit: LED-Licht und Reflektoren an der Helmschale, helle, auffällige Farben.
- Richtig tragen: Der Helm sitzt mittig und bedeckt die Hälfte der Stirn. Die Riemen laufen vor und hinter dem Ohr, das Kinnschloss liegt unter dem Kinn. Bei geschlossenem Riemen darf sich der Helm nicht verschieben.
Schloss
Die Polizei rät: E-Scooter immer anschließen, damit sie nicht einfach weggetragen werden können – oder den zusammengeklappten Roller gleich mitnehmen und nur in Ausnahmefällen unbeaufsichtigt abstellen.
- Bauart: Den besten mechanischen Schutz bieten laut Polizei stabile Bügel- oder Panzerkabelschlösser aus gehärtetem Stahl.
- Größe: Das Schloss muss lang genug sein, um den Roller an einem festen Gegenstand anzuschließen.
- Geprüfte Qualität: Eine Orientierung bieten VdS-zertifizierte Zweiradschlösser und Tests der Stiftung Warentest.
- Am Roller: Der ADAC empfiehlt als Mindestausstattung eine stabile Öse zum Anketten. Ergänzend helfen PIN-Sperre, App-Sperre oder eine mechanische Lenker- bzw. Radverriegelung.
Zusätzlich kannst du einen Tracker verstecken. Wie das funktioniert und wo die Grenzen liegen, steht in unserem Ratgeber E-Scooter mit AirTag schützen.
Licht und Reflektoren
Die Beleuchtung ist bei E-Scootern gesetzlich geregelt. Nachrüsten ist nur begrenzt möglich:
- Am Roller dürfen nur vorgeschriebene und ausdrücklich zulässige lichttechnische Einrichtungen in amtlich genehmigter Bauart angebracht werden (§ 5 Abs. 1 eKFV). Achte beim Kauf auf das Prüfzeichen.
- Zur Seite hin braucht der Roller gelbe Rückstrahler oder weiße Reflexstreifen an Reifen oder Felgen beider Räder (§ 5 Abs. 3 eKFV).
- Eine Klingel ist Pflicht. Sirenen und andere Signalgeber sind nicht erlaubt (§ 6 eKFV).
Der ADAC rät von batteriebetriebenen LED-Leuchten ab, wie sie bei Fahrrädern üblich sind. Das Licht sollte über das Bordnetz des Rollers versorgt werden. Wer ohnehin einen neuen Roller kauft, achtet besser direkt auf gute Serienbeleuchtung mit Bremslicht.
Handyhalterung
Eine Halterung ist sinnvoll, wenn du das Handy als Navi nutzt. Rechtlich gilt für E-Scooter das Gleiche wie für alle Fahrzeugführer (§ 23 Abs. 1a StVO): Während der Fahrt darfst du das Handy nicht in die Hand nehmen. Erlaubt sind Sprachsteuerung oder ein kurzer Blick auf das Display in der Halterung.
Achte beim Kauf darauf, dass die Halterung zum Lenkerdurchmesser passt, fest sitzt und das Handy auch auf Kopfsteinpflaster sicher hält. Sie darf Bremshebel, Klingel und Licht nicht verdecken.
Taschen
- Lenkertaschen sind praktisch für Kleinkram. Wichtig ist, dass sie Lenken, Bremsen und Licht nicht behindern und nicht bis zum Vorderrad herunterhängen. Schwere Lasten am Lenker verändern das Fahrverhalten.
- Transporttaschen schützen den zusammengeklappten Roller auf Reisen oder beim Lagern. Miss vorher das Packmaß deines Modells.
Beachte bei Reisen mit Bus und Bahn: Viele Verkehrsbetriebe verbieten die Mitnahme von E-Scootern. Mehr dazu in unseren E-Scooter-Tipps für den Sommer.
Sitz und Sattel
Nachrüstbare Sitze werden meist mit einem Rahmen auf dem Trittbrett verschraubt. Für den Straßenverkehr sind sie in Deutschland problematisch:
- Ein E-Scooter im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist – sofern er nicht selbstbalancierend ist – ein Fahrzeug ohne Sitz (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 eKFV).
- Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn durch Änderungen die genehmigte Fahrzeugart geändert wird oder eine Gefährdung zu erwarten ist (§ 19 Abs. 2 StVZO).
- Ist die Betriebserlaubnis erloschen, darf der Roller nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden (§ 2 Abs. 3 eKFV).
Ein Sitz ist also nur dann eine Option, wenn Hersteller oder Prüfstelle ausdrücklich bestätigen, dass die Betriebserlaubnis bestehen bleibt – oder wenn du den Roller nur auf Privatgelände fährst. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht lange stehen kann, sollte sich vor dem Kauf beim Hersteller oder einer Prüforganisation beraten lassen.
Ladegerät
Nutze nur ein Ladegerät, das der Hersteller für dein Modell freigibt. Der ADAC rät, beschädigte Ladegeräte, Kabel und Stecker nicht zu verwenden, in trockenen, belüfteten Räumen zu laden und Gerät und Roller nie auf brennbare Unterlagen zu legen.
Versicherungsplakette
Jeder E-Scooter braucht eine gültige Versicherungsplakette (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 eKFV). Wie du sie bekommst, erklärt unser Ratgeber zur E-Scooter-Versicherung. Welche Modelle ab Werk gut ausgestattet sind, zeigen unsere Kaufempfehlungen.
Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.