E-Scooter steht auf einem Parkverbotszeichen
Das ist erlaubt und verboten

Alles zum Thema Parkverbotszonen

Mit zunehmender Nutzung von E-Scootern häufen sich die Probleme. Rücksichtsloses Fahren, Abstellen auf Gehwegen, oder gleich im Fluss sind die Folge. Deswegen richten mehr und mehr Großstädte Parkverbote für die Roller ein. Lies hier alles Wissenswerte über die Parkverbotszonen.

Vielen dürfte die Parkverbotszone bereits ein Begriff sein. Aber was genau ist denn eigentlich eine Parkverbotszone? Tatsächlich existiert die Parkverbotszone als solche im deutschen Gesetz gar nicht. In der Straßenverkehrsordnung wird man erst einmal vergeblich nach diesem Begriff suchen. Der Gesetzestext unterscheidet nämlich nicht nach Park- und Halteverbot, sondern lediglich nach eingeschränktem und uneingeschränktem Halteverbot.

Im Bezug auf E-Scooter setzen die Verleihfirmen auf sogenanntes Geo-Fencing. Um einen E-Scooter freizuschalten, muss der Fahrer diesen erst über die App der entsprechenden Verleihfirma freischalten. Versucht er dann nach der Nutzung seinen Roller in einer vom Verleiher festgelegten E-Scooter Parkverbotszone abzustellen, lässt die App eine Abmeldung nicht mehr zu.

Warum ist die Einrichtung einer E-Scooter Parkverbotszone so wichtig?

Eine E-Scooter Parkverbotszone soll sicherstellen, dass Fußgänger sich ungefährdet frei bewegen und befugte Personen, wie zum Beispiel Rettungskräfte, ungestört arbeiten können. Ebenfalls sollen chaotische Szenen im Straßenverkehr vermieden werden. Gerade hierbei sind die E-Scooter in jüngerer Zeit immer wieder negativ aufgefallen. Betrunkene Fahrer und Unfälle mit Fußgängern machten hier ein ums andere mal Schlagzeilen. Die Roller dürfen auch durch Fußgängerzonen bewegt werden und sind dabei kaum bis gar nicht zu hören. Gepaart mit Unachtsamkeit der Fahrer ist der Unfall hier vorprogrammiert.

Auch Roller, die kreuz und quer, auf Gehwegen, oder gleich im Fluss abgestellt wurden stellen zunehmend eine Belastung für Mensch und Natur dar. So tauchten im Juni 2021 hunderte E-Scooter im Rhein auf. Um zu verhindern, dass diese Scooter mit ihren Akkus die Umwelt belasten, untersagen die Verleihfirmen mittlerweile, dass ihre Roller in direkter Nähe zum Rhein abgestellt werden dürfen. Dennoch ist es bisher möglich, die Roller in kürzeste Nähe zum Flussufer abzustellen, sodass man im Moment darüber nachdenkt, inwiefern man die Verleihfirmen bei den Kosten der Bergung der Roller mit ins Boot nehmen kann.

Um weitere Abhilfe zu schaffen, griffen mehrere Kommunen deutlich strenger durch und erarbeiteten zusammen mit den Verleihern vermehrt Halteverbotszonen für die E-Scooter. Diese können mit den Rollern zwar durchfahren werden, abstellen darf man sie dort jedoch nicht. In Berlin ist zum Beispiel der Bereich um das Holocaust-Denkmal eine solche Halteverbotszone.

Wo gibt es überall eine E-Scooter Parkverbotszone?

Doch nicht nur in Berlin gibt es bereits mehr als einen besonderen Bereiche, der zur E-Scooter Parkverbotszone erklärt wurde. So greift die Stadt Frankfurt am Main deutlich härter gegenüber dem Parkverhalten von E-Scooter-Fahrern durch. Hier ist es beispielsweise nicht mehr möglich seinen Roller am südlichen und nördlichen Mainufer, oder auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs und dem Bahnhofsgebäude abzustellen. Die ortsansässigen Verleihdienste Bird, Lime und Voi haben sich mit der Städteverwaltung darauf geeinigt, an diesen und weiteren Orten das Abstellen der E-Scooter nicht mehr zu erlauben. Diese Meldung wird dem Nutzer dann auch auf der dazugehörigen App angezeigt.

Auch im Stadtgebiet der nordrhein-westfälischen Großstadt Köln den Roller nicht im Bereich um den Kölner Dom abstellen. Weitere Gebiete folgten. So hat die Kölner Stadtverwaltung dann auch sämtliche Bereiche in Wassernähe, also beidseitig des Rheins, die Nähe von Brücken, Gewässern und Grünanlagen zu E-Scooter Parkverbotszonen erklärt. Auch das belgische Viertel und der Zülpicher Platz können lediglich durchfahren werden, das Abstellen der Scooter ist jedoch untersagt. Die Stadt hat dazu entsprechende Karten veröffentlicht, auf denen die Fahrer die zu nutzenden Parkflächen und die zur E-Scooter Parkverbotszone erklärten Bereiche einsehen können. Das Einhalten der Parkverbote wird von den entsprechenden Ordnungsämtern kontrolliert.

Parkverbotszone in einer E-Scooter App
So stellen die Apps von Leihanbietern Parkverbotszonen in ihren Apps dar

Welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung?

Und das Falschparken von E-Scootern kann die Kunden durchaus teuer zu stehen kommen. Zwar mussten die Fahrer lange Zeit keine Strafen fürchten. Doch die Verleihfirmen wie Lime geben die Kosten der Bußgelder mittlerweile direkt an Ihre Kunden weiter. Und diese haben es in sich: So kann ein Falschparken je nach Stadt zwischen 15 und 20 € kosten. Sollte sich hieraus eine Sachbeschädigung ergeben, werden sogar 25 € fällig. Der jeweilige Nutzer muss nach dem Abstellen des Rollers ein Foto an den Verleiher schicken, um nachzuweisen, dass er ihn sicher abgestellt hat.

Und die Summen der entsprechenden Bußgelder sind beachtlich. So nahm etwa das Ordnungsamt der Stadt Berlin in Berlin-Mitte allein ca. 1.200 Anzeigen wegen falsch abgestellter E-Scooter auf. Und das in einem Zeitraum von lediglich drei Wochen.

Abschließend sind die E-Scooter kaum noch aus dem Großstadtbild wegzudenken, auch Parkverbotszonen werden daran wenig ändern. Um jedoch Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden und die Umwelt zu schonen, sollte man sich nicht nur mit den entsprechenden Verkehrsregeln für die Roller beschäftigen, sondern auch ein Mindestmaß an Rücksicht aufbringen.

GPS Probleme mit Parkverbotszonen

Ärgerlich für regelmäßige Nutzer von Leih-E-Scootern: Viele Anbieter bekommen es leider noch nicht hin, die GPS-Genauigkeit ihrer Roller so zu optimieren, dass die exakte Position beim Parken erfasst wird. So vermutet die App den Fahrer oftmals in einer Parkverbotszone, obwohl diese beispielsweise erst auf der gegenüberliegenden Straßenseite beginnt. Für den Fahrer bedeutet das, dass er deutlich weiter von der Zone wegfahren muss, als dies eigentlich notwendig wäre.

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Über den Autor: Claus Wegner

Autor Claus Wegner

Dieser Artikel wurde zuletzt am 14. November 2021 aktualisiert.