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Berlin

Deutschland

E-Scooter leihen in Berlin

4 Anbieter aktivStand

Berlin reguliert E-Scooter-Sharing seit 2023 über Sondernutzungserlaubnisse (aktuell bis 31.03.2027) mit einer Obergrenze von 19.000 E-Scootern innerhalb des S-Bahn-Rings. Zum 01.04.2026 waren 46.450 E-Scooter genehmigt; bis Ende 2025 entstanden 565 feste Abstellflächen mit umliegenden Parkverbotszonen.

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Was in Berlin besonders gilt

  • Das Anbieten von Leihfahrzeugen gilt in Berlin als Sondernutzung nach § 11a Berliner Straßengesetz; die aktuellen Erlaubnisse laufen bis zum 31.03.2027. Quelle
  • Innerhalb des S-Bahn-Rings gilt eine Höchstgrenze von 19.000 E-Scootern; außerhalb ist die Zahl derzeit nicht begrenzt (Bericht der Senatsverwaltung vom 02.06.2026). Quelle
  • Zum 01.04.2026 waren in Berlin 46.450 E-Scooter von insgesamt 8 Unternehmen (alle zweirädrigen Mietfahrzeuge) genehmigt. Quelle
  • Bis Ende 2025 wurden 565 feste Abstellflächen geschaffen (362 innerhalb des S-Bahn-Rings); Anbieter müssen um diese Flächen Parkverbotszonen (in der Regel 100 m, bei Bedarf darüber hinaus) einrichten. Quelle
  • Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe und weitere sensible Orte sind Parkverbotszonen für Sharing-Fahrzeuge; die Zonen werden als Open Data veröffentlicht. Quelle
  • Für E-Scooter innerhalb des S-Bahn-Rings wird laut Bericht von 2025 eine Sondernutzungsgebühr von 3 Euro pro Fahrzeug und Monat erhoben. Quelle

Bundesweit gelten außerdem die allgemeinen Regeln – etwa zu Alkohol, Fahren zu zweit und Abstellen.

Berlin auf der Karte

Hier kannst du Berlin und die nächsten Städte mit E-Scooter-Sharing auf einer Karte sehen.

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Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende

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