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Ratgeber

E-Scooter tunen: Was erlaubt ist und was droht

Von Redaktion E-Scooter HeldAktualisiert am

E-Scooter tunen: Was erlaubt ist und was droht

Einen E-Scooter schneller als 20 km/h zu machen, ist in Deutschland für den Straßenverkehr nicht erlaubt. Mit dem Tuning erlischt die Betriebserlaubnis. Der Roller ist dann kein fahrerlaubnisfreies Elektrokleinstfahrzeug mehr. Wer so auf öffentlichen Straßen fährt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder ohne Versicherung. Kommt es zum Unfall, kann das sehr teuer werden.

Dieser Artikel erklärt die Rechtslage. Anleitungen zum Tunen geben wir bewusst nicht.

Warum 20 km/h die Grenze sind

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) gilt nur für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 und höchstens 20 km/h. Außerdem darf die Nenndauerleistung höchstens 500 Watt betragen (§ 1 eKFV). Nur solche Fahrzeuge

  • bekommen eine Betriebserlaubnis als Elektrokleinstfahrzeug,
  • dürfen ohne Führerschein ab 14 Jahren gefahren werden (§ 4 FeV),
  • sind mit der kleinen Versicherungsplakette versicherbar.

Die eKFV verlangt von den Herstellern sogar ausdrücklich Maßnahmen zum Schutz vor Manipulation (§ 7 eKFV). Wer die Drossel per Software, Chip oder neuem Controller aufhebt oder einen stärkeren Motor einbaut, verändert also genau das, was die Zulassung ausmacht.

Folge 1: Die Betriebserlaubnis erlischt

Nach § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Änderungen die genehmigte Fahrzeugart ändern oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Beides trifft bei einem schnelleren oder stärkeren Roller in der Regel zu. Ohne gültige Betriebserlaubnis darf der Roller nicht auf öffentlichen Straßen fahren (§ 2 eKFV).

Der Bußgeldkatalog sieht dafür vor:

VerstoßBußgeld
E-Scooter ohne Betriebserlaubnis gefahren70 €
Trotz erloschener Betriebserlaubnis gefahren, Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt30 €
Sonstige Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt25 €

Als Halter zahlst du dieselben Beträge, wenn du anderen die Fahrt erlaubst. Dabei bleibt es aber oft nicht.

Folge 2: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnisfrei sind nur Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV. Ein Roller, der schneller als 20 km/h fährt, ist keins mehr. Welche Fahrzeugklasse dann gilt und welche Fahrerlaubnis nötig ist, hängt von Geschwindigkeit und Leistung ab.

Wer ein Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fährt, macht sich nach § 21 StVG strafbar. Es drohen bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Das gilt auch für Halter, die das zulassen. Eine Verurteilung bringt 3 Punkte im Fahreignungsregister, wenn zugleich die Fahrerlaubnis entzogen wird oder eine Sperre angeordnet wird, sonst 2 Punkte. Wer bereits einen Autoführerschein hat, muss je nach Fall um diesen fürchten.

Folge 3: Probleme mit der Versicherung

Die Versicherungsplakette gilt für einen E-Scooter nach eKFV. Ob der Vertrag einen umgebauten, schnelleren Roller noch abdeckt, hängt vom Einzelfall und vom Versicherungsvertrag ab. Zwei Szenarien:

  • Es besteht kein Versicherungsschutz: Dann ist schon die Fahrt eine Straftat nach § 6 und § 30 Pflichtversicherungsgesetz. Es drohen bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Der Roller kann eingezogen werden.
  • Die Versicherung besteht: Dann zahlt sie nach einem Unfall zwar den Schaden der anderen. Das schreibt § 3 PflVG vor, auch wenn das Fahrzeug nicht den Bauvorschriften entsprach oder der Fahrer keine Fahrerlaubnis hatte. Sie kann dich aber in Regress nehmen. Wegen fehlender Fahrerlaubnis oder Gefahrerhöhung sind bis zu 5.000 Euro möglich (§ 5 KfzPflVV).

Deine eigenen Verletzungen und Schäden am Roller zahlt in beiden Fällen keine Haftpflicht. Mehr dazu im Ratgeber zur E-Scooter-Versicherung.

Folge 4: Technische Risiken

Die Bremsen eines E-Scooters müssen nach § 4 eKFV bis zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit wirken. Geprüft sind sie also für höchstens 20 km/h. Für neue Modelle verlangt die eKFV seit dem 1. April 2026 zusätzlich Fahrdynamik-Tests bei Nässe und mit zulässiger Gesamtmasse. Bei höherem Tempo wird der Bremsweg länger, als es diese Prüfungen abdecken. Mehr Leistung kann außerdem Akku und Motor stärker belasten.

Was erlaubt ist

  • Pflege und Wartung: Reifendruck prüfen, Bremsen einstellen und verschlissene Teile ersetzen, am besten durch Originalteile oder Teile, die der Betriebserlaubnis entsprechen. Tipps dazu im Ratgeber E-Scooter-Reifen wechseln.
  • Zubehör, das die Technik nicht verändert: zum Beispiel ein Handyhalter, eine Tasche oder ein Kennzeichenhalter. Eine Übersicht findest du unter E-Scooter-Zubehör kaufen.
  • Fahren auf Privatgelände: Außerhalb öffentlicher Straßen gelten eKFV und Straßenverkehrs-Ordnung nicht. Ohne Versicherung darfst du aber nur auf Gelände fahren, das keine öffentliche Straße ist und für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist (§ 6 Abs. 2 PflVG). Parkplätze, Feldwege oder Parks, die jeder betreten kann, gehören nicht dazu.

Bei Veränderungen an Beleuchtung, Bremsen oder Antrieb gilt: Lass dir im Zweifel vom Hersteller oder einer Prüforganisation bestätigen, dass die Betriebserlaubnis bestehen bleibt.

Du willst schneller fahren?

Dann brauchst du ein Fahrzeug, das für höhere Geschwindigkeiten zugelassen ist, zum Beispiel ein Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen, und die passende Fahrerlaubnis. Welche Regeln für zugelassene E-Scooter gelten, erklärt der Ratgeber E-Scooter mit Straßenzulassung. Alle Bußgelder findest du im E-Scooter-Bußgeldkatalog.


Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Wie ein getunter Roller im Einzelfall eingestuft wird, entscheiden Behörden und Gerichte.