Fehlende bzw. nicht funktionstüchtige Ausstattung
E-Scooter unterliegen im Allgemeinen der Verordnung der Elektrokleinstfahrzeuge. Diese Fortbewegungsmittel sollten über eine entsprechende Ausstattung verfügen, die von der Prüfgesellschaft bei der Zulassung kontrolliert und abgenommen wird. Sollte diese nicht vorhanden sein, belaufen sich die Bußgelder auf bis zu 70 Euro. Eine fehlende oder nicht funktionsfähige Klingel kann schon zu Bußgeldern in Höhe von 15 Euro und eine fehlende Beleuchtung in Höhe von 20 Euro führen. Darüber hinaus müssen zwei, voneinander unabhängige, Bremsen vorhanden sein. Die Leistung von max. 500 Watt darf nicht überschritten werden. Eine Manipulation der Geschwindigkeitsbegrenzung (E-Scooter Tuning) von max. 20 km/h kann sehr teuer werden und wird mit Strafen im vierstelligen Bereich geahndet. Denn es handelt sich hierbei um einen Straftatbestand. Deshalb sollte man hier sich an die Vorschriften halten, auch, wenn die Geräte zur Manipulation in Deutschland frei erhältlich sind.
Verstoß gegen Versicherungspflicht
Was E-Scooter von Fahrradfahrern unterscheidet ist eine vorgeschriebene E-Scooter Haftpflichtversicherung. Die Kosten hierbei belaufen sich auf 30 Euro pro Jahr. Die Versicherungsplakette muss am Fahrzeug sichtbar befestigt werden. Ohne können die Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro belangt werden.
Mindestalter nicht eingehalten
Mit E-Scootern bis 20 km/h darf man erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren fahren. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Rotlichtverstöße
Wie auch andere Verkehrsteilnehmer müssen auch E-Scooter-Fahrer Ampeln beachten. Sollten sie über rot fahren, folgen Bußgelder von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung Anderer können 100 Euro und bei Sachbeschädigung bis zu 120 Euro auf die Fahrer zukommen. Sollte das rote Ampellicht schon länger als 1 Sekunde bestehen, steigt die Strafe und könnte bei Gefährdung und Sachbeschädigung auf bis zu 180 Euro steigen.
Fahrgebote missachtet
E-Scooter-Fahrer haben das gleiche Gebot wie Fahrradfahrer und dürfen alle, für diese ausgezeichneten, Wege nutzen (Fahrradwege, Fahrradschutzstreifen, POPUP-Radwege usw.). Ein Befahren des Gehweges ist absolut untersagt und kann bei Nichteinhaltung zu 10 Euro Bußgeld führen. Je nachdem, ob es dazu noch zu einer Gefährdung oder einer Sachbeschädigung kommt, können sich die Strafen auf bis zu 25 Euro erhöhen. Zudem darf auch nur eine Person auf dem E-Scooter fahren, ansonsten kostet dies 10 Euro. Darüber hinaus gelten im Straßenverkehr die gleichen Grundsätze, wie für Fahrradfahrer. Dazu zählen das Rechtsfahrgebot, das Beachten von Ampeln, das vorherige Anzeigen durch Handzeichen beim Abbiegen und das Verbot des Nebeneinanderfahrens. Dieses Nebeneinanderfahren kann unter Umständen, je nach Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, oder bei Sachbeschädigung, bis zu 30 Euro mit sich bringen. Ein freihändiges Fahren ist ebenfalls nicht gestattet und kostet bis zu 10 Euro. Das fehlende Handzeichen beim Abbiegen kann, je nach Gefährdung, bis zu 25 Euro kosten. Eine Helmpflicht besteht nicht.
Unzulässiges Parken bzw. Abstellen
Das Abstellen des E-Scooters ist nur am Straßenrand und in dafür ausgezeichneten Bereichen zugelassen. Auf den Gehwegen ist es nur gestattet, solange eine Gefährdung weiterer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Fahren unter Alkoholeinfluss
Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. Beim erstmaligen Verstoß bringt dies ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro mit sich, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Diese Kosten potenzieren sich bei mehrmaligem Verstoß. Ab einer Höhe von 1,1 Promille gilt ein Fahrer als absolut fahruntauglich. Dies wird einem Straftatbestand gleichgesetzt. Es folgen Freiheits- und Geldstrafen sowie der Entzug der Fahrerlaubnis. Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren dürfen bei der Nutzung von E-Scootern keinen Tropfen Alkohol trinken.
Alle Bußgelder im Überblick
Allgemeine Verstöße
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Klingel fehlt oder funktioniert nicht | 15 € |
Beleuchtung fehlt oder funktioniert nicht | 20 € |
Fahren auf dem Gehweg oder an anderen Stellen, wo dies verboten ist | 10 € |
… mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 15 € |
… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 20 € |
… mit Sachbeschädigung | 25 € |
Fahren ohne Versicherungsschutz | 40 € |
Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
Rotlichtverstöße
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Bei Rot über die Ampel gefahren | 60 € | 1 |
… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 100 € | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 |
Rotlicht > 1 Sekunde | 100 € | 1 |
Alkoholvergehen
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
… ab 0,5 Promille | 500 € | 2 | 1 Monat |
… das zweite Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
… das dritte Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
Wichtig für U21 und während der Probezeit
Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren sollten keinen Alkohol trinken, wenn sie mit dem Elektro-Motorroller fahren möchten. Es gilt die 0,0-Promille-Grenze.
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