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Ratgeber

Unfall mit dem E-Scooter: Was du jetzt tun musst

Von Redaktion E-Scooter HeldAktualisiert am

Unfall mit dem E-Scooter: Was du jetzt tun musst

Nach einem Unfall mit dem E-Scooter musst du anhalten, die Unfallstelle sichern, Verletzten helfen und deine Daten angeben. Wer einfach weiterfährt, begeht eine Straftat. Schäden, die du anderen zufügst, zahlt die Haftpflichtversicherung deines Rollers. Bei Leih-Scootern ist der Anbieter versichert. Seit dem 1. Oktober 2026 haftet der Halter eines E-Scooters auch ohne eigenes Verschulden.

Sofort nach dem Unfall: die Checkliste

  1. Anhalten und den Roller aus dem Verkehr bringen, wenn niemand verletzt ist und nur wenig beschädigt wurde.
  2. Unfallstelle sichern, damit niemand in die Unfallstelle hineinfährt.
  3. Um Verletzte kümmern: Erste Hilfe leisten und bei Verletzten den Rettungsdienst über die 112 rufen.
  4. Polizei rufen (110), wenn Menschen verletzt sind, die Schuldfrage strittig ist, jemand alkoholisiert wirkt oder die andere Seite ihre Daten nicht angeben will.
  5. Daten austauschen: Name, Anschrift und Versicherung aller Beteiligten notieren. Bei E-Scootern gehört die Nummer der Versicherungsplakette dazu.
  6. Zeugen ansprechen und ihre Kontaktdaten aufschreiben.
  7. Dokumentieren: Fotos von der Unfallstelle, den Fahrzeugen, den Schäden und der Plakette machen.
  8. Versicherung informieren und den Schaden zeitnah melden. Bei Leih-Scootern meldest du den Unfall zusätzlich beim Anbieter, meist direkt in der App.

Deine Pflichten nach § 34 StVO

Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt allen Unfallbeteiligten vor:

  • unverzüglich zu halten,
  • den Verkehr zu sichern und bei geringem Schaden beiseitezufahren,
  • sich über die Unfallfolgen zu vergewissern,
  • Verletzten zu helfen,
  • anderen Beteiligten und Geschädigten zu sagen, dass du am Unfall beteiligt warst, und auf Verlangen Namen, Anschrift und Versicherungsdaten zu nennen,
  • so lange zu bleiben, bis deine Beteiligung festgestellt werden konnte. Ist niemand da, zum Beispiel bei einem angefahrenen parkenden Auto, musst du angemessen lange warten und deine Daten hinterlassen. Danach musst du die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen, etwa indem du dich bei der Polizei meldest.

Wichtig: Wer sich zu früh entfernt, macht sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar (§ 142 StGB). Es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Ein Zettel am Scheibenwischer allein reicht nicht aus.

Wer zahlt was?

Schäden, die du anderen zufügst

Dafür kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung deines E-Scooters auf. Sie ist Pflicht. Bei einem Leih-Scooter hat der Anbieter als Halter die Versicherung abgeschlossen.

Die Versicherung zahlt auch dann an den Geschädigten, wenn du gegen Regeln verstoßen hast. Warst du alkoholisiert oder ohne nötige Fahrerlaubnis unterwegs, darf sie aber bis zu 5.000 Euro von dir zurückfordern (§ 5 KfzPflVV). Mehr dazu im Ratgeber zur E-Scooter-Versicherung.

Schäden an deinem eigenen Roller

Die Haftpflicht zahlt nicht für deinen eigenen E-Scooter. Diebstahl oder Brand deckt eine Teilkasko, wenn du eine abgeschlossen hast. Beschädigst du einen Leih-Scooter, richtet sich die Haftung nach den Bedingungen des Anbieters. Lies sie vor der ersten Fahrt.

Deine eigenen Verletzungen

Bist du selbst schuld oder allein gestürzt, zahlt niemand automatisch für deine Verletzungen. Die Behandlung übernimmt deine Krankenkasse. Für dauerhafte Folgen kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein. Hat jemand anderes den Unfall verursacht, kannst du Schadensersatz und Schmerzensgeld von dessen Versicherung verlangen.

Seit 1. Oktober 2026: Halterhaftung auch ohne Verschulden

Beim Auto haftet der Halter nach § 7 StVG auch ohne eigenes Verschulden, einfach weil von seinem Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausgeht. Für Fahrzeuge, die nicht schneller als 20 km/h fahren können, macht § 8 StVG davon eine Ausnahme. E-Scooter fielen bis Ende September 2026 unter diese Ausnahme.

Das hat das Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr geändert. Es wurde am 30. September 2026 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 276) und gilt seit dem 1. Oktober 2026. Seitdem nimmt § 8 StVG Elektrokleinstfahrzeuge ausdrücklich von der Ausnahme aus. Das bedeutet:

  • Der Halter haftet auch ohne Verschulden für Schäden, die beim Betrieb des E-Scooters entstehen. Bei Leih-Rollern ist das der Anbieter, bei deinem eigenen Roller du selbst.
  • Der Fahrer haftet, wenn er nicht nachweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft (§ 18 StVG).
  • Für Geschädigte, etwa angefahrene Fußgänger, wird es einfacher: Sie müssen dem Fahrer nicht mehr erst ein Verschulden nachweisen.

Für Unfälle, die vor dem 1. Oktober 2026 passiert sind, gilt weiter die alte Regel (§ 65 Abs. 4 StVG). Hintergründe stehen in unserer Meldung zur Halterhaftung für E-Scooter.

Wie häufig sind E-Scooter-Unfälle?

Die Polizei hat 2025 in Deutschland 16.496 Unfälle mit E-Scootern registriert, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden. Das sind 38,1 % mehr als 2024. Insgesamt starben bei diesen Unfällen 38 Menschen. 33 von ihnen waren selbst mit dem E-Scooter unterwegs, 26 davon verunglückten innerhalb von Ortschaften.

Das häufigste Fehlverhalten, das die Polizei E-Scooter-Fahrenden vorwarf, war die falsche Benutzung von Fahrbahn oder Gehweg (21,6 %). Fahren unter Alkoholeinfluss lag bei 10,9 %.

So senkst du dein Unfallrisiko

  • Nutze Radwege und Radfahrstreifen, fahre nicht auf dem Gehweg.
  • Fahre nüchtern. Die Grenzwerte erklären die Ratgeber zu Alkohol und Cannabis.
  • Fahre allein. Mitfahrer sind verboten, siehe Zu zweit auf dem E-Scooter.
  • Trag einen Helm, auch wenn es keine Helmpflicht gibt.
  • Fahre bei Nässe, auf Kopfsteinpflaster und an Bordsteinkanten langsam. Straßenbahnschienen überquerst du möglichst im rechten Winkel.
  • Kündige Abbiegen rechtzeitig an, per Blinker oder per Handzeichen.

Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Nach einem Unfall mit Verletzten oder hohen Schäden kann eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein.