Meldung vom 21. Oktober 2026
Spanien: Helmpflicht und Register für E-Scooter
Von Redaktion E-Scooter HeldAktualisiert am

Wer in Spanien E-Scooter fährt, muss seit dem 1. Oktober 2026 einen Helm tragen – egal wie alt er ist und ob der Roller gemietet oder der eigene ist. Das regelt das Real Decreto 518/2026, das außerdem ein Mindestalter von 15 Jahren und neue Streckenverbote einführt.
Die neuen Verkehrsregeln
Die Verordnung vom 24. Juni 2026 ändert die spanische Straßenverkehrsordnung (Reglamento General de Circulación). Für E-Scooter gilt seitdem:
- Helm: Pflicht für alle Fahrer, korrekt geschlossen und zugelassen oder zertifiziert.
- Mindestalter: Unter 15 Jahren darfst du keinen E-Scooter fahren.
- Sichtbarkeit: Zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang sowie bei schlechter Sicht musst du mindestens ein leuchtendes oder reflektierendes Element tragen, das aus 150 Metern zu sehen ist.
- Licht: Das Licht am Roller muss immer an sein. Tagsüber gilt diese Pflicht erst ab 1. Oktober 2027.
- Handzeichen: Abbiegen und andere Manöver zeigst du mit dem Arm an.
- Verbotene Strecken: Autobahnen, Schnellstraßen und Ortsdurchfahrten (travesías) sind tabu. Außerorts und in Stadttunneln darfst du nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Wegen ohne Autoverkehr fahren, sofern kein Schild es verbietet.
Wo du innerorts fahren darfst, legen weiterhin die Städte fest. Gehwege sind verboten.
Register und Versicherungspflicht
Unabhängig von den neuen Verkehrsregeln hat Spanien eine Versicherungspflicht für E-Scooter eingeführt (Gesetz 5/2025). Voraussetzung dafür ist die Eintragung im Fahrzeugregister der Verkehrsbehörde DGT, die seit Ende Januar 2026 online möglich ist. Laut DGT müssen alle Eigentümer ihren Roller dort anmelden. Danach gibt es ein Kennzeichnungsetikett, das am Roller angebracht wird. Ohne Versicherung drohen laut DGT 202 bis 610 Euro Bußgeld, wer ohne Versicherung fährt, zahlt 250 bis 800 Euro.
Roller ohne spanisches Zertifikat (certificado de circulación) können zwar ebenfalls eingetragen werden, dürfen aber laut DGT nur noch bis zum 22. Januar 2027 fahren.
Was das für dich bedeutet
Mit Leihroller: Registrierung und Versicherung sind Sache der Eigentümer, bei Leihrollern also des Anbieters. Für dich zählen vor allem die Verkehrsregeln: Nimm einen eigenen Helm mit, denn die Pflicht gilt auch für Mietroller. Nachts brauchst du zusätzlich etwas Leuchtendes oder Reflektierendes am Körper. Das Mindestalter der Anbieter liegt oft höher als 15 Jahre.
Mit eigenem Roller: Hier bleibt eine Lücke. Weder die Verordnung noch die DGT-Mitteilung sagen, ob ein in Deutschland, Österreich oder der Schweiz zugelassener Privatroller bei einem Urlaub in das spanische Register muss oder ob eine ausländische Versicherung reicht. Klar ist nur: Ein deutscher Roller hat kein spanisches Zertifikat und fiele damit unter die Übergangsfrist bis 22. Januar 2027. Frag vor der Reise deinen Versicherer, ob deine E-Scooter-Versicherung in Spanien gilt. Die DGT gibt telefonisch unter 060 Auskunft. Wer sichergehen will, mietet vor Ort.
Bußgelder gibt es auch für Kopfhörer oder das Handy während der Fahrt: laut DGT jeweils 200 Euro. Alkohol kostet 500 bis 1.000 Euro, es gelten dieselben Grenzwerte wie für Autofahrer.
Einen Überblick über Spanien und andere Reiseländer findest du im Ratgeber E-Scooter im Ausland. Warum ein Helm auch zu Hause sinnvoll ist, steht im Artikel zur Helmpflicht auf dem E-Scooter. Leihanbieter in deiner Stadt findest du unter E-Scooter mieten.
Hinweis: Diese Meldung enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Städte in Spanien können zusätzliche Regeln erlassen.