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Eigenen E-Scooter kaufen – worauf es ankommt

Ein eigener E-Scooter lohnt sich, wenn du regelmäßig kurze Strecken fährst – etwa zur Bahn oder zur Arbeit. Auf die Straße darf er nur mit Betriebserlaubnis und gültiger Versicherungsplakette. Neu ist: Ab 2027 müssen neu produzierte E-Scooter Blinker haben. Wer schon einen legalen Roller besitzt, muss nichts nachrüsten.

1. Nur mit Betriebserlaubnis

In Deutschland darfst du einen E-Scooter nur dann auf öffentlichen Straßen fahren, wenn er einem Typ mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) entspricht oder eine Einzelbetriebserlaubnis hat (§ 2 eKFV). Außerdem braucht er eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer und ein Fabrikschild. Die Datenbestätigung bzw. die Bescheinigung zur Einzelbetriebserlaubnis musst du aufbewahren und auf Verlangen vorzeigen.

Rechtlich ist ein E-Scooter ein Elektrokleinstfahrzeug (§ 1 eKFV). Das heißt unter anderem:

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 6 und höchstens 20 km/h
  • Lenk- oder Haltestange (ohne Sitz mindestens 700 mm lang)
  • Nenndauerleistung höchstens 500 Watt
  • höchstens 55 kg ohne Fahrer, höchstens 70 cm breit, 140 cm hoch und 2 m lang

Fahrzeuge ohne gültige Betriebserlaubnis dürfen laut Bundesverkehrsministerium (BMV) nicht im Straßenverkehr genutzt werden. Das betrifft viele günstige Modelle aus dem Onlinehandel. Genehmigte Fahrzeuge listet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf seiner Website. Wird ein Roller nachträglich verändert, kann die Betriebserlaubnis erlöschen – dann ist er ebenfalls nicht mehr straßentauglich (§ 2 Abs. 3 eKFV). Mehr dazu: E-Scooter mit Straßenzulassung.

2. Neu: Blinkerpflicht und strengere Technikvorgaben

Die Novelle der eKFV ist in ihrem technischen Teil am 1. April 2026 in Kraft getreten. Laut BMV gilt:

  • Blinker: Ab 2027 müssen neu produzierte E-Scooter mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein.
  • Mehr Sicherheit: Der Akku muss die Norm DIN EN 50604-1 erfüllen, dazu kommen eine Ständerprüfung und ein Bremstest bei Nässe.
  • Übergang: Modelle, die vor dem 1. April 2026 genehmigt und vor dem 1. Januar 2027 erstmals in Verkehr gebracht wurden, dürfen die bisherigen Bauvorschriften noch erfüllen (§ 15 eKFV).
  • Bestandsschutz: Bereits gekaufte E-Scooter mit Betriebserlaubnis kannst du laut BMV ohne Änderung weiter fahren.

Für deinen Kauf heißt das: Ein Modell mit Blinkern ist zukunftssicher. Hat dein Roller keine Blinker, musst du Richtungsänderungen rechtzeitig per Handzeichen anzeigen (§ 11 Abs. 3 eKFV).

3. Vorgeschriebene Ausstattung

AusstattungWas die eKFV verlangt
BremsenZwei voneinander unabhängige Bremsen, zusammen mindestens 3,5 m/s² Verzögerung (§ 4). Der Roller muss auch ohne Stromversorgung bremsen können (§ 7).
LichtZugelassene lichttechnische Einrichtungen nach § 5, seitlich gelbe Rückstrahler oder weiße Reflexstreifen an Reifen oder Felgen.
KlingelMindestens eine helltönende Glocke (§ 6).
GashebelMuss sich beim Loslassen innerhalb einer Sekunde selbst in Nullstellung zurückstellen (§ 7).

Achte beim Kauf darauf, dass diese Ausstattung ab Werk vorhanden ist – bei Modellen mit ABE ist das Voraussetzung für die Genehmigung.

4. Versicherung und Plakette

Für jeden E-Scooter brauchst du eine Haftpflichtversicherung. Statt eines Nummernschilds bekommst du eine kleine Versicherungsplakette zum Aufkleben. Sie gilt jeweils für ein Versicherungsjahr und wechselt am 1. März die Farbe, seit März 2026 ist sie schwarz (GDV, ADAC).

Ohne gültige Versicherung zu fahren, ist eine Straftat: Laut ADAC drohen eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Und bei einem Unfall haftest du selbst für den Schaden. Einen Überblick gibt unser Ratgeber zur E-Scooter-Versicherung.

5. Alter und Führerschein

E-Scooter darfst du ab 14 Jahren fahren (§ 3 eKFV). Einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung brauchst du laut BMV nicht. Die eKFV schreibt keinen Helm vor – warum ein Helm trotzdem sinnvoll ist, liest du im Beitrag zur Helmpflicht auf dem E-Scooter.

6. Wo und wie du fahren darfst

  • Radwege zuerst: Du musst Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen nutzen. Nur wenn es keine gibt, darfst du auf die Fahrbahn (§ 10 eKFV). Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, sofern sie nicht ausdrücklich freigegeben sind.
  • Allein: Mitfahrer und Anhänger sind verboten (§ 8 eKFV).
  • Hintereinander: Bisher musst du einzeln hintereinander fahren (§ 11 eKFV). Ab dem 1. März 2027 darfst du laut BMV nebeneinander fahren, wenn du dabei niemanden behinderst. Dann gilt für E-Scooter auch der grüne Pfeil für Radfahrende.

7. Das richtige Modell für deinen Weg

Worauf achten?Warum es wichtig ist
ReichweiteHerstellerangaben gelten meist für ideale Bedingungen. Steigungen, Kälte und mehr Gewicht können die Reichweite deutlich verringern.
GewichtWer den Roller in Treppenhaus oder Keller trägt, merkt jedes Kilo. Erlaubt sind bis zu 55 kg – vergleiche das Gewicht verschiedener Modelle vor dem Kauf.
Maximale ZuladungPrüf die Herstellerangabe – inklusive Rucksack oder Einkauf.
ReifenLuftreifen federn besser, Vollgummireifen sind pannensicher, aber härter.
KlappmechanismusSollte ohne Spiel einrasten; Wackeln am Lenker ist ein Sicherheitsrisiko.
BlinkerAb 2027 bei neu produzierten Rollern Pflicht, siehe oben.

Was eine Akkuladung kostet, rechnest du mit unserem Ladekosten-Rechner aus.

8. Mitnahme in Bus und Bahn

Plane nicht fest damit, deinen E-Scooter in Bus oder Bahn mitzunehmen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat im Februar 2024 empfohlen, E-Tretroller wegen des Brandrisikos ihrer Akkus nicht mehr zu befördern. Die Berliner BVG etwa verbietet die Mitnahme seit dem 1. Mai 2024. Jedes Verkehrsunternehmen entscheidet selbst – prüf die Beförderungsbedingungen deines Verbunds, bevor du kaufst.

Mieten statt kaufen?

Wenn du nur gelegentlich fährst, ist Leihen oft die bessere Wahl. In unserer Städteübersicht siehst du, welche Anbieter in deiner Stadt fahren.

Hinweis: Diese Seite enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der eKFV.