Ratgeber
E-Scooter mit Straßenzulassung: Das musst du wissen
Von Redaktion E-Scooter HeldAktualisiert am

Auf öffentlichen Straßen darfst du nur einen E-Scooter fahren, der eine deutsche Betriebserlaubnis hat, höchstens 20 km/h schnell ist und eine gültige Versicherungsplakette trägt. Du musst mindestens 14 Jahre alt sein, einen Führerschein brauchst du nicht. Für neue Modelle gelten seit der eKFV-Novelle strengere Bauvorschriften, unter anderem eine Blinkerpflicht. Bereits gekaufte Roller musst du nicht nachrüsten.
Was „Straßenzulassung“ bei E-Scootern bedeutet
Ein Kennzeichen oder eine Zulassung bei der Zulassungsstelle wie beim Auto gibt es für E-Scooter nicht. Umgangssprachlich meint „Straßenzulassung“ drei Dinge, die § 2 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) verlangt:
- Betriebserlaubnis: Der Roller entspricht einem Typ mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE), oder er hat eine Einzelbetriebserlaubnis.
- Versicherungsplakette: Am Heck klebt eine gültige Plakette nach § 56 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Sie zeigt, dass eine Haftpflichtversicherung besteht. Details im Ratgeber zur E-Scooter-Versicherung.
- Kennzeichnung: Der Roller hat eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und ein Fabrikschild.
Fehlt die Betriebserlaubnis, kostet das 70 Euro Bußgeld. Ohne gültige Plakette sind es 40 Euro. Ohne Versicherung ist die Fahrt sogar eine Straftat.
Welche Fahrzeuge unter die eKFV fallen
Ein Elektrokleinstfahrzeug im Sinne der eKFV ist ein Kraftfahrzeug mit Elektroantrieb und diesen Merkmalen:
| Merkmal | Vorgabe |
|---|---|
| Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit | mehr als 6 km/h, höchstens 20 km/h |
| Bauart | ohne Sitz oder selbstbalancierend |
| Lenk- oder Haltestange | mindestens 700 mm lang (ohne Sitz) bzw. 500 mm (mit Sitz) |
| Nenndauerleistung | höchstens 500 Watt (selbstbalancierend: 1.400 Watt) |
| Maße | höchstens 70 cm breit, 140 cm hoch, 200 cm lang |
| Gewicht ohne Fahrer | höchstens 55 kg |
Hoverboards und E-Skateboards haben keine Lenk- oder Haltestange. Sie fallen deshalb nicht unter die eKFV und können keine Straßenzulassung als Elektrokleinstfahrzeug bekommen. Roller, die nicht schneller als 6 km/h fahren, sind ebenfalls keine Elektrokleinstfahrzeuge.
Technische Pflichtausstattung
Ein E-Scooter mit Betriebserlaubnis muss unter anderem haben:
- zwei voneinander unabhängige Bremsen, die mindestens 3,5 m/s² verzögern. Fällt eine aus, muss die andere noch mindestens 44 Prozent davon schaffen,
- Beleuchtung nach den Vorgaben der eKFV, dazu seitliche Reflektoren oder reflektierende Streifen an Reifen oder Felgen,
- eine helltönende Glocke,
- einen Gasgriff oder -hebel, der beim Loslassen innerhalb einer Sekunde von selbst auf null zurückgeht,
- Schutz gegen Manipulation nach der Norm DIN EN 15194.
Was die eKFV-Novelle ändert
Die „Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ vom 30. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 32) bringt neue Bauvorschriften. Sie gelten seit dem 1. April 2026:
- Blinker werden Pflicht: E-Scooter müssen nach vorne und hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger haben. Du musst optisch und akustisch sehen bzw. hören, dass der Blinker arbeitet.
- Getrennte Bremsen: Mehrachsige Elektrokleinstfahrzeuge brauchen eine unabhängige Vorderrad- und Hinterradbremse.
- Bremsen bei Stromausfall: Fällt die Spannungsversorgung aus, muss der Roller trotzdem bremsen können, mindestens mit 1,54 m/s² bis zum Stillstand.
- Prüfungen: Fahrdynamik-Tests laufen mit der zulässigen Gesamtmasse und zusätzlich bei Nässe.
- Akku: Die Batterie muss neuen Sicherheitsnormen entsprechen.
- Glocke: Vorgeschrieben ist mindestens eine helltönende Glocke. Radlaufglocken, Sirenen und andere akustische Signalgeber sind nicht zulässig.
- FIN und Fabrikschild: Aufbau und Anbringung sind jetzt genau vorgeschrieben.
Übergangsfristen
- Roller, die bis zum 31. März 2026 erstmals in den Verkehr gekommen sind, dürfen nach den alten Bauvorschriften weiterfahren. Eine Nachrüstpflicht gibt es laut Bundesverkehrsministerium nicht.
- Für Modelle, deren Typ vor dem 1. April 2026 genehmigt wurde, gelten die alten Vorgaben zu Blinkern, Bremsen und weiteren Sicherheitsanforderungen noch bis zum 31. Dezember 2026, wenn sie vor dem 1. Januar 2027 erstmals in den Verkehr kommen.
- Praktisch heißt das: Spätestens ab dem 1. Januar 2027 müssen neu verkaufte E-Scooter Blinker und getrennte Bremsen haben.
Hast du keine Blinker, zeigst du mit der Hand an
Solange ein Roller keine Blinker hat, musst du Richtungsänderungen rechtzeitig und deutlich per Handzeichen ankündigen. Mit Blinkern ist das nicht nötig.
Wo und wie du fahren darfst
Innerorts musst du Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen nutzen. Gibt es sie nicht, fährst du auf der Fahrbahn. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, außer ein Zusatzzeichen erlaubt E-Scooter ausdrücklich. Ab dem 1. März 2027 gelten für E-Scooter weitgehend dieselben Verkehrsregeln wie für Radfahrer, etwa beim Grünpfeil und beim Nebeneinanderfahren. Die Bußgelder dazu findest du im E-Scooter-Bußgeldkatalog.
Weitere Regeln:
- Mindestalter: 14 Jahre (§ 3 eKFV).
- Führerschein: nicht nötig. E-Scooter sind nach § 4 FeV fahrerlaubnisfrei.
- Helm: keine Pflicht, aber empfehlenswert. Mehr im Artikel zur Helmpflicht.
- Alkohol: Es gelten dieselben Grenzen wie im Auto, siehe Alkohol auf dem E-Scooter.
- Mitfahrer und Anhänger: verboten.
Checkliste vor dem Kauf
- Hat der Roller eine deutsche ABE? Die Genehmigungsnummer steht bei neuen Modellen auf dem Fabrikschild. Zum Roller gehört eine Datenbestätigung (bei Einzelbetriebserlaubnis: eine Bescheinigung), die du beim Fahren mitführen musst.
- Ist er auf 20 km/h begrenzt? Modelle mit höherer Geschwindigkeit sind in Deutschland keine Elektrokleinstfahrzeuge.
- Hat er Blinker und getrennte Bremsen? Bei Neugeräten ab 2027 ist das Pflicht.
- Passt das zulässige Gesamtgewicht zu deinem Körpergewicht? Die Angabe findest du in den Unterlagen des Herstellers.
- Plane die Versicherung gleich mit ein. Ohne Plakette darfst du nicht losfahren.
Wer den Roller nach dem Kauf verändert, riskiert die Betriebserlaubnis. Was dabei droht, erklärt der Ratgeber E-Scooter tunen.
Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall können Behörden und Gerichte abweichend entscheiden.